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BlogFür sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Texterous) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossener Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Ausführung von Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen
des Auftraggebers.
Alle Angebote von Texterous sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden und gelten vorbehaltlich allfälliger Irrtümer. Bestellungen/Aufträge des Auftraggebers können schriftlich (Email) erfolgen. Der Vertrag kommt – unter Geltung der in diesen AGB’s festgelegten Bedingungen – durch ausdrückliche, schriftliche (Post/Email) Auftragsbestätigung zustande. Der geschlossene Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes, welcher, wenn nicht gesondert vereinbart, mit dem ursprünglich im eigentlichen Projektvertrag
angeführten Abnahmetermin bei Vertragsabschluss festgesetzt ist. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, besteht und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preise. Sämtliche von Texterous angeführten Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, sonstiger Abgaben, Steuern, Gebühren. Allfällige zu entrichtende Gebühren nach dem Gebührengesetz trägt der Auftraggeber. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden Spesen wie Fahrtkosten, Zeit- und Nächtigungsgelder dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Einmalige Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Dies gilt nicht für schon gelieferte oder versandte Teile des Vertragsgegenstandes sowie bereits erbrachte Leistungen. Texterous behält sich das Recht vor, die ihnen obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung des Auftragnehmers mit Rechnungslegung fällig und die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum – ohne jeden Abzug – auf das von Texterous angegebene Konto zu erfolgen. Texterous ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem
Zusenden von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. Texterous ist weiters berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen und Teilrechnungen zu legen bzw. Akonti dem jeweiligen Fortschritt entsprechend zu verlangen. Bei Teilrechnungen gelten die für den gesamten Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen analog. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder
Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen Texterous ist nur zulässig, wenn diese von Texterous schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgelegt sind.
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist Texterous für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Außerdem schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen. Weiters bleibt die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche unberührt.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten, vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält sich Texterous den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars, sprich jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen wäre abzüglich ersparter Aufwendungen vor. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30% des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Alle gelieferten Produkte bzw. vom Auftraggeber, seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten geschaffenen Werke (Berichte, Analysen, Gutachten, Ressourcen- und Organisationspläne etc. inkl. zugehöriger Datenträger) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger Nebenkosten, sowie sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandener bzw. entstehender Forderungen im Eigentum von Texterous. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Veränderungen und/oder anderwärtige Verfügungen über diese Produkte, soweit sie über die ordnungsgemäße Benützung hinausgehen, nur im Einvernehmen mit Texterous vorgenommen werden. Der Auftragnehmer ist weiters ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben und wird den Auftraggeber hievon in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
Die Urheberrechte verbleiben stets beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder zu
verbreiten. Keinesfalls entsteht durch die unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für eine Richtigkeit gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen, vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer, gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Leistungsumfanges an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang förderliches Arbeiten erlaubt. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer über vorher durchgeführte, mit dem Projekt im Zusammenhang stehende Aktivitäten – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der vereinbarten Leistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die zu erbringende Leistung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehenen und gegebenenfalls dafür eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber
Bericht zu erstatten. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit je nach Art und Umfang der vereinbarten Leistung. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist dabei an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit
gebunden. Angaben über Liefer- und Leistungszeiten von Texterous verstehen sich lediglich als Richtwerte, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung oder Leistung aus nicht von Texterous zu vertretenden Gründen unmöglich wird bzw. Verschiebungen des vereinbarten Leistungszeitraumes von mehr als einem Monat – insbesondere nach Beginn der Leistungserbringung – offenkundig werden. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von der Verpflichtung, sämtliche bis dahin erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen zu begleichen.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Texterous zulässig. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des gesamten Auftragswertes zu verrechnen.
Fälle höherer Gewalt befreien Texterous von ihren Verpflichtungen. Allenfalls vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenen Umfang.
Texterous haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Sollten jedoch in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von untypischen Schäden, reinen Vermögensschäden, Verlusten und Beschädigungen aufgezeichneter Daten, unmittelbarer Schäden und Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, erwarteten aber nicht
eingetretenen Ersparnissen aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem
anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei verpflichtet. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den
gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Texterous ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber und das gegenständliche Projekt als Referenz zu nennen. Mitteilungen nach diesen AGB’s erfolgen – soweit im Einzelfall nicht anders geregelt – schriftlich (Post/Email). Mängelrügen, Mahnungen, Rücktritt vom Vertrag und Kündigungen haben schriftlich (Post/Email) zu erfolgen.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig bekannt zu geben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1. August 2023 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Vertragsinhalt nicht berührt und die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen möglichst nahekommt. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten nach diesen Bedingungen oder der getroffenen Vereinbarungen bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Texterous.
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen der Formerfordernis der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt das österreichische Recht als vereinbart. Verweist das österreichische Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Unternehmungsort des Auftragnehmers zuständig.Mit der schriftlichen Bestellung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen, notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.